Kleingewerbe Rechnung

  • Du betreibst ein Kleingewerbe ?
  • Du suchst Vorlagen/Muster für Rechnungen ?
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…hier bist du richtig!

Vorlagen/Muster kostenlos herunterladen

Hier kannst Du unsere Rechnungsvorlagen für Microsoft Word (.docx) und Excel (.xlsx) über das Formular anfordern:

Auszug Rechnungsvorlage








Rechnungen und Kunden online verwalten

Speziell fürs Kleingewerbe, Freiberufler und Freelancer ist das Verwalten von Rechnungen und Kunden online eine enorme Erleichterung. Die Stammdaten und jede Kleingewerbe Rechnung werden zentral organisiert und sind von überall zugänglich.

Egal ob im Homeoffice, beim Kunden vor-Ort oder unterwegs vom Tablet. Die Dokumente können jederzeit eingesehen, neue erstellt und vorhandene versendet oder heruntergeladen werden. Jetzt kostenlos ausprobieren und hier anmelden:

Zudem spart man dadurch dass Mahnungen und Angebote ebenfalls online verwaltet werden können eine Menge Zeit:

  • Eine Auftragsbestätigung generieren?
  • Zu einem Angebot eine Rechnung schreiben?
  • Zu einer Rechnung eine Mahnung erstellen?

All das lässt sich mit wenigen Klicks erledigen. Zudem können alle erzeugten Dokumente direkt versendet werden. Egal ob per Post, per E-Mail oder mit Signatur. Der Versand wird komplett über den Browser gesteuert. Einfach kostenlos ausprobieren, es lohnt sich!

 

Kleingewerbe- oder Standardrechnung?

Eine Rechnung im Kleingewerbe unterscheidet sich in den wesentlichen Zügen nicht von der eines eingetragenen Unternehmens, also z.B. einer GmbH. So müssen die gesetzlichen Anforderungen an eine Rechnung auch hier eingehalten werden. Es muss der Absender (die eigene Adresse) inkl. Steuernummer angegeben werden, der Rechnungsempfänger ist zu addressieren, ein Rechnungsdatum muss angegeben werden, ein separates Liefer- bzw. Leistungsdatum ist zu hinterlegen, und zudem natürlich Rechnungspositionen inkl. der Gesamtsumme.

Der extrem wichtige Unterschied besteht allerdings in fehlenden Angabe der Mehrwertsteuer. Diese darf ein Kleingewerbe nicht ausweisen. Hintergrund ist sehr einfach und logisch nachvollziehbar: Der Kleingewerbetreibende führt eine evt. gezahlte Mehrwertsteuer nicht an dass Finanzamt ab. Der Rechnungsempfänger würde diese jedoch bei der Umsatzsteuer geltend machen.

Es werden also einfach Rechnungspositionen hinterlegt und keine Mehrwertsteuer mehr zusätzlich angegeben. Dies gilt auch für die Gesamtsumme. Um mögliche Verwirrung zu vermeiden und die Rechnung als Kleingewerberechnung zu markieren wird ein ergänzender Hinweis auf der Rechnung hinterlegt. Dieser kann z.B. wie folgt lauten:

In dieser Rechnung ist gemäß § 19 (1) UStG keine Umsatzsteuer enthalten.